Kostenübernahme
Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse
Wenn Ihr Hausarzt ein Attest ausstellt als "Heilmethode Reittherapie", kann dieses bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Es ist wichtig, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Die Krankenkasse entscheidet dann, ob sie die Kosten übernimmt.
Übernahme der Kosten durch das Sozialamt
Besteht eine Wiedereingliederungshilfe vom Sozialamt können die Kosten vom Sozialamt übernommen werden.
Übernahme der Kosten durch das Jugendamt
Besteht ein Förderbedarf und ein Ärztliches Gutachten,
können die Reittherapiekosten von dem Jugendamt manchmal übernommen werden.
Dies ist möglich, wenn die Reittherapie als Hilfe zur Erziehung angesehen wird.
Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse
Die Reittherapie kann in manchen Fällen durch die Pflegekasse nach §45b SGB XII finanziert werden.
Dabei kann die Reittherapie als niederschwelliges Betreuungsangebot bzw. als qualitätssichernde Betreuungsleistung angesehen werden.
Dafür ist im Vorfeld ein Pflegegutachten notwendig.